Beantragung Therapie und mögliche Kostenübernahme
Gesetzlich Versicherte
Zur Klärung Ihres Anliegens wird erst ein Termin in der psychotherapeutischen Sprechstunde vereinbart. Sollte eine Psychotherapie indiziert sein, so können mit Ihnen für die Entscheidung zur gemeinsamen Arbeit bis zu vier sogenannten probatorischen Sitzungen (Probesitzungen) vereinbart werden. Diese dienen zur diagnostischen Abklärung und natürlich auch zum Kennenlernen. Für eine Psychotherapie ist es von zentraler Bedeutung, dass Sie eine Vertrauensbasis aufbauen können und dass Sie sich aufgehoben und kompetent behandelt fühlen.
Sobald gemeinsam eine Psychotherapie vereinbart wurde, wird bei Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrem Kostenträger ein entsprechender Antrag gestellt. Ihr behandelnder Arzt/Ihre Ärztin muss zuvor abklären, ob ein körperliches Leiden Auslöser der Beschwerden sein könnte oder ob es andere medizinische Gründe gibt, die gegen das Therapievorhaben sprechen. Dies wird auf dem sogenannten Konsiliarbericht dokumentiert.
Dieser Konsiliarbericht muss vor der Beantragung der Psychotherapie vorliegen, ansonsten lehnt die Krankenkasse den Antrag auf Psychotherapie ab. Über die Kostenübernahme entscheidet dann ein von der Krankenkasse bestellter Gutachter, dem der Therapieantrag in anonymisierter Form vorgelegt wird. Sobald eine Bewilligung seitens des Gutachters vorliegt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten und Ihre ambulante Therapie kann beginnen. Ihnen selbst entstehen keine Kosten.
Privatversicherte
Da sich die Tarife der privaten Krankenversicherungen deutlich unterscheiden, informieren Sie sich bitte vor Beginn der Therapie, zu welchen Bedingungen und in welchem Umfang die Kosten für Psychotherapie übernommen werden und ob es Beschränkungen bezüglich psychotherapeutischer Leistungen gibt (z.B. Anzahl der Sitzungen pro Kalenderjahr, Erstattungshöhe, Zuzahlungen etc.). Da auch das Prozedere der Antragsstellung je nach Krankenversicherung variiert, informieren Sie sich bitte auch, ob bestimmte Vordrucke, Formulare oder eine formlose Antragsstellung erforderlich sind.
Sollte eine Psychotherapie indiziert sein, so können mit Ihnen für die Entscheidung zur gemeinsamen Arbeit bis zu fünf sogenannten probatorischen Sitzungen (Probesitzungen) vereinbart werden. Diese dienen zur diagnostischen Abklärung und natürlich auch zum Kennenlernen. Für eine Psychotherapie ist es von zentraler Bedeutung, dass Sie eine Vertrauensbasis aufbauen können und dass Sie sich aufgehoben und kompetent behandelt fühlen
Entscheiden Sie sich für eine Psychotherapie, so wird ein Therapieantrag verfasst. Gleichzeitig sollt Ihr behandelnder Arzt/Ihre Ärztin abklären, ob ein körperliches Leiden Auslöser der Beschwerden sein könnte oder ob es andere medizinische Gründe gibt, die gegen das Therapievorhaben sprechen. Dies wird auf dem sogenannten Konsiliarbericht dokumentiert. Dieser Konsiliarbericht muss vor der Beantragung der Psychotherapie vorliegen, ansonsten lehnt die Krankenkasse den Antrag auf Psychotherapie ab. Über die Kostenübernahme entscheidet dann ein von der Krankenkasse/Beihilfe bestellter Gutachter, dem der Therapieantrag in anonymisierter Form vorgelegt wird. Sobald eine Bewilligung seitens des Gutachters vorliegt, übernimmt Ihre Krankenkasse/Beihilfe die Kosten und Ihre ambulante Therapie kann beginnen.
Die Gebühren berechnen sich gemäß der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten – GOP”. Die Kosten für eine Sitzung betragen in meiner Praxis 140,76 € (3,5fach, GOP-Ziffer 861).
Wichtige Information
Der durch die Krankenkasse und der Beihilfe vergütete Satz für eine tiefenpsychologische Psychotherapiesitzung beträgt 92,50 € (2,3fach, GOP-Ziffer 861). In meiner Praxis erhebe ich 140,76 € (3,5fach, GOP-Ziffer 861). Auch auf alle weiteren Leistungen erhebe ich den 3,5fachen Satz (GOP). Bitte klären Sie das mit Ihrer Krankenkasse/Beihilfe ab.
Ausfallhonorar
Wird eine Behandlungsstunde nicht zwei Werktage vorher abgesagt und kann dieser Termin nicht mit einer anderen Patientin oder anderen Patienten belegen werden, so fällt ein Ausfallhonorar von 80,00 € an.